Streitbelegung

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757 240-0
Telefax: 030 2757 240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: infohTd;e5Onq2ed@uOi1aC.Ng9Khschlichtungsstelle-energie.de

 

Ergänzend hierzu für Streitfälle im Rahmen einer Online-Bestellung

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr/ . Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform ab dem 15. Februar 2016 für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zu nutzen.

Transparenz nach REMIT

Die backnangstrom GmbH & Co. KG (backnangstrom) veröffentlichen an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.


Transparency according to REMIT

backnangstrom GmbH & Co. KG (backnangstrom) publishes according to the European Regulation on wholesale energy market integrity and transparency (n° 1227/2011) at this place important inside information.

At this moment no ad-hoc announcements / no inside information according to art. 4, I of REMIT (European Regulation on wholesale energy market integrity and transparency) is available.

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: Die intelligenten Zähler kommen  

 

Zusammenfassung:
Voraussichtlich ab Ende 2017 werden nach und nach neue intelligente Messsysteme (sogenannte  Smart Meter) durch die Messstellenbetreiber bei den Endkunden verbaut – beginnend mit Abnehmern über 10.000 kWh Jahresstromverbrauch oder Stromerzeugern über 7 Kilowatt installierter Leistung. Für viele Kunden ist der Einbau verpflichtend und zudem kostspielig. Vorteile kann man als Kunde durch eine Visualisierung des Verbrauchs und möglichen Einsparungen bei Verbrauchsverlagerungen erlangen.

 

Was kommt? Intelligente Zähler zur Energieoptimierung!

Das Messstellenbetriebsgesetz bildet die Grundlage dafür, dass Letztverbraucher, also Sie als Kunde, ihren Energieverbrauch besser im Auge behalten und steuern können. Hierfür müssen die Energielieferung und der Verbrauch intelligent vernetzt werden. Nötig ist dafür der Einbau von intelligenten Messsystemen. Nachfolgend klären wir auf, wer zum Einbau von  Smart Metern gesetzlich verpflichtet ist und welcher Aufwand und Kosten damit verbunden ist.

 

Warum und wieso? Die Gesetzesgrundlage!

Am 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. In diesem sog. Artikelgesetz ist das Messstellenbetriebsgesetz ebenfalls enthalten.  Der Gesetzgeber realisiert damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Das angestrebte Ziel ist, dass die Stromproduktion und die Stromnachfrage besser aufeinander abgestimmt werden und die Netze hierdurch entlastet werden sollen. Im Endeffekt verspricht man sich durch die Flexibilisierung und die Transparenz, dass Einspar- und Erzeugungspotenziale optimiert werden.

 

Wann geht es los? Schrittweise Einführung der neuen Technologie!

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat nicht nur Auswirkungen für Netzbetreiber wie die Syna GmbH oder uns als backnangstrom in der Lieferantenrolle. Nein, dieses Gesetz hat auch konkrete Auswirkungen für Sie als Letztverbraucher, wenn Sie bestimmte jährliche Abnahmemengen überschreiten oder Strom mit einer bestimmten installierten Leistung selbst erzeugen. Ab dem Jahr 2020 soll flächendeckend in Deutschland mit dem Einbau intelligenter Messsysteme über 6.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch begonnen werden.  Kunden über 10.000 Kilowattstunden sind schon früher von einem Umbau betroffen. Mit Vorliegen der sogenannten technischen Verfügbarkeit (voraussichtlich ab Mitte 2017) soll bei dieser Verbrauchsgruppe damit begonnen werden. Ebenso fallen Betreiber von eigenen Erzeugungsanlagen, wie zum Beispiel einer Photovoltaikanlage bereits unter den frühen Umbautermin. Betroffen sind Anlagen über 7 Kilowatt installierter Leistung.

Wir rechnen damit, dass zunächst der Einbau bei den Kunden mit großen Abnahmemengen oder Erzeugungsanlagen beginnen wird und dann nach und nach auch die Kunden mit kleineren Abnahmemengen umgebaut werden. Wir als backnangstrom haben hierauf keinen Einfluss, da der Umbau durch den gesetzlich definierten grundzuständigen Messstellenbetreiber wie zum Beispiel die Syna GmbH erfolgen wird.

Der Fahrplan für die nahe Zukunft gestaltet sich wie folgt (Auszug):

ab 2017:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 kWh pro Jahr.
  • Stromerzeuger mit dezentralen Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt installierter Leistung.

ab 2020:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh.


Die bisher überwiegend im Einsatz befindlichen Ferrariszähler („schwarzer Kasten mit Drehscheibe“) werden durch sogenannte moderne Messsysteme abgelöst. Diese können in ein intelligentes Stromnetz eingefügt werden, wenn ein Kommunikationsmodul zusätzlich eingebaut wird.

 

Wie erfolgt die Umrüstung? Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist verantwortlich!

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist regelmäßig identisch mit dem für Sie zuständigen örtlichen Netzbetreiber. Die größten Unternehmen in unserem Vertriebsgebiet sind beispielsweise die Syna GmbH als Netztochter der Süwag Energie AG oder die Netze BW GmbH als Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Sie als Letztverbraucher müssen nicht selbst aktiv werden. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber werden sich rechtzeitig bei Ihnen melden, bevor mit dem Einbau der intelligenten Messsysteme begonnen wird. Leider können Sie die Umrüstung des Messsystems nicht verweigern.

Neue Messsysteme für alle? Ab 2020 haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber die Option, auch Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 6.000 kWh umzurüsten.

 

Wer zahlt das? Leider Sie als Letztverbraucher!

Die schlechte Nachricht ist, dass die Kosten im Regelfall und unter Berücksichtigung des Messstellenbetriebsgesetzes vom Endkunden getragen werden müssen. Die Kosten beinhalten u. a. den Einbau- und die Betriebskosten des intelligenten Messsystems. Ein schwacher Trost ist, dass der Gesetzgeber für die Kunden, die ein intelligentes Messsystem verpflichtend zu bekommen haben, jährliche Brutto-Preisobergrenzen festgelegt hat. Beginnend mit 23 Euro bei sog. Kleinstverbrauchern bis hin zu 200 Euro jährlich bei Hochverbrauchern bis 100.000 kWh Jahresstromverbrauch. Folgende Grafik als Überblick:

 

 

Welche Vorteile hat ein Smart Meter?

Es wird transparent für Sie! Neben der reinen Mengenerfassung, also der Erfassung wie viele Kilowattstunden verbraucht wurden, kommt nun die zeitliche Komponente hinzu. Das heißt, dass Sie zukünftig sehen können, wann und wie viele Kilowattstunden verbraucht werden. Diese Daten werden von den Smart Metern im ¼-Stunden-Takt direkt erfasst und eigenständig übermittelt. Der bisherige jährliche Ablesetermin entfällt.

Die übermittelten Daten sollen aber nicht nur u. a. den Messstellenbetreibern zur Verfügung stehen, sondern auch Ihnen als Letztverbraucher. Ihre Verbrauchsdaten werden transparent aufbereitet und Ihnen bspw. als Visualisierung im Internet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich geschieht das in Ihrem backnangstrom-Kundenportal. Sie sehen dann, wann Sie wie viel Strom verbraucht haben. Verbräuche können so in günstigere Zeiten in Kombination mit einem passenden Tarif verlagert werden. Seitens backnangstrom prüfen wir die Einführung sogenannter lastvariabler Tarife, um Sie optimal und zukunftssicher versorgen zu können.

 

Wo sind die Nachteile? Blackout oder Datenmissbrauch?

Das Buch „Blackout“ von Marc Elsberg entwirft sicherlich ein Extremszenario mit Bezug auf das Thema der Smart Meter. Wir wären aber nicht backnangstrom, wenn wir uns nicht auch differenziert zu dem Thema äußern würden.

Ja, es mag Einsparpotenziale, insbesondere für Hochverbraucher geben, wenn man beispielsweise unterschiedliche Stundenpreise oder Preiszonen anbietet. Aktuell sind diese aber schwer zu heben. Zur Zeit - und auf diese temporäre Einschätzung  legen wir Wert -  sehen wir nur einen begrenzten Kundennutzen in der Einführung der neuen Messsysteme, da wir in unseren Gesprächen mit unseren Kunden immer signalisiert bekommen haben, dass Verbrauchsverlagerungen sehr schwierig zu realisieren sind. In einem Mehrfamilienhaus kann man aufgrund der Hausordnung und des nachbarschaftlichen Umgangs miteinander nicht nachts die Waschmaschine laufen lassen, nur weil der Strom dann günstiger angeboten werden kann. Ebenso muss das Gewerbe auch „laufen“, wenn die Mitarbeiter vor Ort sind und die Aufträge abgearbeitet werden müssen.

Am meisten Sorge bereitet es uns aber, dass wir als Stromlieferant Ihnen die schlechte Nachricht überbringen müssen, dass durch den Einbau intelligenter Messsysteme Ihre Kosten steigen werden. Denn das jährliche „Inkasso“ für den grundzuständigen Messstellenbetreiber wird im Regelfall bei normalen und üblicherweise verwendetet sogenannten All-inclusive-Vertrag auf uns als Lieferant verlagert.

Zum Datenschutz einige Worte. Wo Daten produziert werden besteht auch immer ein Interesse daran, diese zu bekommen, auszuwerten und wirtschaftlich zu nutzen. Daher sind Ihre Daten für uns als backnangstrom ein besonders schützenswertes Gut. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schutzprofile und Richtlinien für die Smart Meter erstellen lassen. Diese sollen die Datensicherheit und den Schutz Ihrer Daten gewährleisten. Einsehbar sind die Dokumente auf der Internetseite des BSI.

 

Wo ist das Ziel? Intelligentes Stromnetz!

Damit die Messdaten auch die Messstellenbetreiber erreichen, werden diese in ein Kommunikationsnetz eingebunden. In diesem Kommunikationsnetz werden alle Verbrauchs- und Erzeugungsdaten berücksichtigt. Schiebt sich beispielsweise eine Wolke vor die Sonne, dann wird die sinkende Photovoltaikeinspeisung direkt erfasst und an anderer Stelle durch das Hochfahren von anderen Erzeugungsanlagen ausgeglichen. Das Spiel  funktioniert in beide Richtungen und soll Angebot- und Nachfrage beim Strom ausgleichen.

Wird das Stromnetz stark belastet, können bei Letztverbrauchern unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Speicher zu- oder abgeschaltet werden.  Hierdurch sollen Netzstörungen und Ausfälle vermieden werden.

 

Was macht backnangstrom? Wir sind für Sie da!

Das Thema trifft uns genauso wie Sie. Wir versprechen aber, dass wir unabhängig vom jeweiligen Messsystem auch weiterhin als Ihr regionaler Stromlieferant für Sie da sind und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Wir werden entsprechende Angebote für Sie erarbeiten. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Ich habe Fragen! Wo kann ich die stellen?

Hier! Wir möchten eine FAQ-Liste für alle Kunden von backnangstrom erstellen. Deshalb bitte die Frage per E-Mail absenden. Wir werden individuell antworten, soweit wir das nach dem heutigen Kenntnisstand können, aber die Frage und die dazugehörige Antwort auch anonymisiert im Internet einstellen.