Was Sie unbedingt beachten sollten:

  • eine rückwirkende Umzugsmeldung ist nicht mehr erlaubt
  • ein Stromvertrag beginnt oder endet erst mit einer aktiven Meldung.
  • Sie zahlen so lange für Strom, bis der Vertrag beendet ist – auch wenn Sie schon ausgezogen sind

Persönliche Beratung

Unser Kundenservice berät Sie gerne individuell und persönlich unter Telefon 07191 176-20 oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

Wichtige Änderungen zum Umzug und Anbieterwechsel

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab Juni 2025 ändern sich die Regeln für Stromverträge: Die Bundesnetzagentur führt neue technische Vorgaben ein, mit dem Ziel, Prozesse im Strommarkt zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Stromverträge müssen künftig innerhalb eines Werktags technisch umgestellt werden – das wird auch als 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezeichnet.

Bislang ist es möglich, Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab 6.6.2025 nicht mehr zulässig und nur noch in die Zukunft erlaubt. Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird zukünftig unter Einhaltung Ihrer abgeschlossenen Vertragslaufzeiten innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.

Wie melde ich meinen Umzug?

Ein Umzug kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Hierfür können Sie für Ihre Umzugsmeldung das folgende Formular nutzen: „Abmeldung Strom“. Alternativ können Sie uns per E-Mail oder auf dem Postweg über Ihren Umzug informieren. Wichtig sind die Angabe Ihrer neuen Adresse, das Mietvertragsende bzw. das Auszugsdatum sowie die Zählernummer. Den Zählerstand melden Sie uns bitte nachträglich, wenn die Übergabe erfolgt ist. Er wird in der Regel auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.

Wann muss ich einen Umzug melden?

Vertraglich sind Sie laut AGB verpflichtet, einen Umzug mit einer Mindestfrist von 10 Werktagen vor Umzugstermin zu melden. In der Regel ist der Umzugstermin z.B. bei einem Verkauf einer Wohnung oder der Kündigung des Mietvertrags bereits früher bekannt.  Deswegen sollten Sie sich bitte beim Strom möglichst früh um die Abmeldung bzw. Anmeldung kümmern. Bitte beachten Sie dabei, dass Meldungen nur an Werktagen bearbeitet werden.

Was müssen Vermieter beachten?

  • Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.
  • Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, wird der Stromanschluss gegeben falls auf den Vermieter angemeldet.
  • Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.

Was ist die MaLo-ID – und warum ist sie wichtig?

Die MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) ist eine elfstellige Nummer, die eure Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Die MaLo-ID steht auf Ihrer Stromrechnung. Ab Juni 2025 wird sie bei An- und Abmeldungen immer wichtiger. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.

Was Sie unbedingt beachten sollten:

  • eine rückwirkende Umzugsmeldung ist nicht mehr erlaubt
  • ein Stromvertrag beginnt oder endet erst mit einer aktiven Meldung.
  • Sie zahlen so lange für Strom, bis der Vertrag beendet ist – auch wenn Sie schon ausgezogen sind

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